Anleinpflicht für Hunde

Bitte führen Sie Hunde innerhalb der Ortslage rücksichtsvoll und kontrolliert. Bei Begegnungen mit anderen Personen, Kindern, Radfahrern oder Tieren sollte der Hund rechtzeitig angeleint werden. Auch in sensiblen Naturbereichen und während der Brut- und Setzzeit ist besondere Rücksicht erforderlich.

  • Innerhalb der Ortschaft
    Hunde müssen immer angeleint sein.
  • Außerhalb der Ortschaft
    Hunde sofort anleinen, wenn andere Personen sichtbar sind.
  • Was ist verboten?
    Freilaufende Hunde in öffentlichen Anlagen – Hunde auf Spielplätzen, in Brunnen, Teichen oder Wasserbecken.
  • Wer darf Hunde führen?
    Nur Personen, die den Hund sicher kontrollieren und zurückhalten können.
  • Bei Verstößen
    Ordnungswidrigkeit mit möglicher Geldstrafe.
  • Rücksicht nehmen
    Viele Menschen haben Angst vor Hunden – bitte respektieren – Auch andere Hundehalter sollen sich sicher fühlen
  • Schutz der Wildtiere (bis Juli)
    Hunde auch außerhalb geschlossener Ortschaften anleinen, selbst ohne andere Personen – Freilaufende Hunde können Wildtiere gefährden
  • Unsere Aufforderung
    Halten Sie sich an die Regeln – für Ihre Sicherheit, die Ihres Hundes und zum Schutz der Natur.